Veranstaltung: | OMV |
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Tagesordnungspunkt: | 6. V-Anträge |
Antragsteller*in: | Alexander Unrath, Laura Burkart |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.05.2016, 17:19 |
A8: Beitragsabführungen an den Kreis, Land und Bund fair gestallten
Antragstext
Auf einer der letzten Landesmitgliederversammlungen der GRÜNEN Hessen wurde ein
landesweiter Mindestmitgliedsbeitrag von 6€ im Monat beschlossen. Mit dem soll
ermöglicht werden, dass auch Menschen mit einem niedrigem Einkommen die
Möglichkeit bekommen sich bei den GRÜNEN mit allen Rechten und Pflichten zu
engagieren.
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Bad Homburg begrüßen den grundsätzlichen Gedanken des
Beschlusses. Jedoch darf dieser nicht zu Lasten der Ortsverbände gehen. Die
Abgaben für Bund, Land und Kreis pro Mitglied sind höher als die monatlichen
Einnahmen des Mindestbeitrages von 6€ pro Mitglied. Diese Differenz muss aktuell
vom jeweiligen Ortsverband ausgeglichen werden. Daher beauftragt die
Mitgliederversammlung den Vorstand folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. Der Vorstand soll Gespräche mit dem Kreisvorstand aufnehmen. Dabei soll das
Ziel sein, eine Regelung zu finden, die nicht zu Lasten des Ortsverbandes geht.
Die Ortsverbände sind mit der eigenen Finanzierung der Europa-, Bundestags-,
Landtags- und Kommunalwahlkämpfe sowie mit den Direktwahlen von Landrats- und
Oberbürgermeisterwahlen ausreichend genug belastet.
2. Der Ortsmitgliederversammlung ist über das Ergebnis der Gespräche zu
berichten.
3. Der Mitgliedsbeitrag für neue Mitglieder beträgt mindestens 1% des
Monatsnettoverdienstes, aber mindestens 15€. Bei der Angabe eines niedrigerem
Mitgliedsbeitrag im Mitgliedsantrag soll der Antragsteller auf den geltenden
Beitrag hingewiesen werden. Der Mindestmitgliedsbeitrag in Höhe von 6€ soll nur
in begründete und nachweisbaren Härtefällen zum greifen kommen.
Begründung
erfolgt mündlich
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